Kriterien für die Aufnahme zum UNESCO Weltnaturerbe
Die gemeinnützige Organisation UNESCO hat es sich zur Aufgabe gemacht, bedeutsame Stätten der Menschheit zu schützen. Großartige Bauwerke wie die Pyramiden von Gizeh, das Taj Mahal in Indien oder auch die Inka-Tempel von Machu Picchu gehören zu den Meisterwerken, die bereits in die Liste des UNESCO Welterbes aufgenommen worden sind. Die Organisation möchte aber nicht nur architektonische Meisterleistungen und erhaltenswerte Kulturgüter schützen, sondern auch einzigartige Naturlandschaften. Dafür gibt es den Titel des UNESCO Weltnaturerbes. Seit 2005 ist das UNESCO Weltnaturerbe faktisch mit dem UNESCO Weltkulturerbe zusammengelegt, es besteht ein gemeinsamer Kriterienkatalog und beides firmiert nun unter dem Namen des Welterbes.
Landschaften von außergewöhnlicher Schönheit
Um als Welterbe aufgenommen zu werden, müssen die Stätten einige bestimmte Kriterien erfüllen. Viele davon galten bereits auch für die Aufnahme als UNESCO Weltnaturerbe. Staaten können die Naturdenkmäler bei der Organisation vorschlagen, die sie geschützt haben möchten. Als Weltnaturerbe können zum Beispiel Landschaften, Flusstäler, Naturparks oder Gebiete, die einen Lebensraum für bedrohte Pflanzen und Tiere bieten, ausgezeichnet werden. In Deutschland zählt zum Beispiel das Wattenmeer zum UNESCO Weltnaturerbe, ein einzigartiger Lebensraum und eine unvergleichliche Naturlandschaft, die es im Sinne der UNESCO zu erhalten gilt.
Vorgaben für die Aufnahme in den Weltnaturerbe-Katalog
Vorrangig müssen die Anwärter auf den Titel des Weltnaturerbes drei übergreifende Kriterien erfüllen: Sie müssen einzigartig sein, also so nirgendwo auf der Welt ein zweites Mal zu finden sein. Außerdem müssen sie authentisch, also echt sein. Und zum Dritten sollten die Naturdenkmäler möglichst unversehrt sein. Der längere Kriterienkatalog zum Weltkulturerbe führt noch zehn weitere Voraussetzungen an, die zwar nicht alle erfüllt sein müssen, von denen einige allerdings im Verbund mit den drei übergreifenden Kriterien zutreffen sollten. Für die Ernennung zum UNESCO Weltnaturerbe sind dabei vor allem folgende Vorgaben von Bedeutung: Die Stätten sollten entweder ein Beispiel für die erdgeschichtliche Entwicklung geben, von außergewöhnlicher Schönheit und Ästhetik sein, sich im Gang befindliche ökologische Prozesse widerspiegeln oder eine herausragende Rolle für die Erhaltung der Artenvielfalt spielen. Orte und Landschaften, die eines oder sogar mehrere dieser Kriterien erfüllen, haben gute Chancen auf die Aufnahme in den Welterbe-Katalog