UNESCO Weltkulturerbe

Aufnahmekriterien für das UNESCO Weltkulturerbe

Das Ziel der Welterbekonvention der UNESCO, ratifiziert im Jahr 1972, ist es, bedeutsame Stätten der Menschheit zu schützen. Bis zum Jahr 2005 wurde dabei noch zwischen UNESCO Weltkulturerbe und UNESCO Weltnaturerbe unterschieden; in diesem Jahr wurde dann der Kriterienkatalog zusammengelegt und seitdem sind bereits 25 Stätten mit dem umfassenden Titel UNESCO Welterbe ausgezeichnet worden. Jeder Staat kann Orte, Bauwerke, Regionen oder Naturlandschaften vorschlagen, die seiner Meinung nach besonders schützenswert sind. Darüber, welche Stätten in die Liste des Welterbes mit aufgenommen werden, entscheidet ein Komitee.

Drei übergreifende Aufnahmekriterien

Es gibt drei übergreifende Auswahlkriterien für das UNESCO Weltkulturerbe: Die vorgeschlagenen Stätten müssen authentisch, also historisch echt sein, sie müssen einzigartig sein und integer, das heißt unversehrt. Darüber hinaus kommen noch weitere zehn Auswahlkriterien zum Einsatz. Diese müssen nicht alle erfüllt sein, aber mindestens eines davon muss in Verbindung mit den drei übergreifenden Kriterien zutreffen, damit die betreffende Stätte in den Katalog des UNESCO Weltkulturerbes aufgenommen wird.

Stätten von künstlerischem, kulturellem oder wissenschaftlichem Wert

Stätten, die zum UNESCO Weltkulturerbe gehören wollen, müssen so entweder ein Meisterwerk der menschlichen Schöpfung darstellen – so wie es beispielsweise die Pyramiden von Gizeh sind – oder einen bedeutenden Einschnitt in der Entwicklung von Architektur und Technik markieren. Außerdem sollten sie ein einzigartiges Zeugnis einer vergangenen oder noch bestehenden Kultur darstellen; ein Kriterium, das ebenso auf die ägyptischen Pyramiden, aber auch auf die peruanischen Tempelanlagen von Machu Picchu zutrifft. Des Weiteren sollten die Stätten hervorragende Zeugnisse für eine bestimmte Bauform, einen Gebäudetypus, oder aber auch für eine menschliche Siedlungsform und Naturnutzung darstellen. Ein weiteres Kriterium, das in der Regel nur in Verbindung mit anderen Auswahlkriterien angewendet wird, ist die Verknüpfung der Stätten mit historischen, künstlerischen oder literarischen Ereignissen. Andererseits werden auch Stätten als UNESCO Weltkulturerbe ausgezeichnet, die eine überragende Naturschönheit aufweisen, die Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen oder die ein Beispiel für die Entwicklung biologischer und ökologischer Prozesse geben. Letztlich entscheiden auch der wissenschaftliche Wert und die Wichtigkeit der Stätten für den Erhalt bestimmter Tier- und Pflanzenarten über die Aufnahme in die Liste zum UNESCO Weltkulturerbe.