UNESCO

Ein geschichtlicher Rückblick zum UNESCO Welterbe

Das UNESCO Welterbe – diesen Titel bekommen besondere Stätten verliehen, die so weltweit einzigartig sind. Darunter fallen Bauwerke, Zeugnisse vergangener oder gegenwärtiger Kulturen genauso wie spektakuläre Naturlandschaften. Die UNESCO vergibt den Titel seit 1972 aufgrund der von 185 Staaten ratifizierten Welterbekonvention. Die Staaten selbst schlagen die Stätten vor, die mit diesem ehrvollen Titel ausgezeichnet werden sollen. Das UNESCO Welterbe lässt sich unterscheiden in das UNESCO Weltnaturerbe für einzigartige Landschaften und das UNESCO Weltkulturerbe für einzelne Bauwerke oder ganze Regionen, die kulturell eigenständig und besonders sind. Im Jahr 2011 umfasst die Liste des Welterbes 936 Denkmäler in 153 Ländern.

Die Idee geht bereits auf das 18. Jahrhundert zurück

Die Idee, wertvolle Kulturstätten zu schützen, geht schon auf das 18. Jahrhundert zurück, auf den Bischof von Blois, Henri-Baptiste Grégoire. Nach den beiden Weltkriegen wurde der Schutz des Kulturerbes 1954 kodifiziert; Grundlage der Idee zum UNESCO Welterbe ist es, dass jede Zerstörung von Kulturgut eine Zerstörung des kulturellen Erbes einer Nation bedeutet. So steht es auch in der Präambel zur Welterbe-Kodifizierung. Am 8. März 1960 gab schließlich der Bau des Assuan-Staudamms im Nildelta den Ausschlag, die Welterbekonvention zu erlassen. Durch den Bau waren mehrere bedeutsame Denkmäler in Nubien bedroht – nicht mehr wiederzubringende Zeugnisse vergangener Zeiten, eben ein wichtiges kulturelles Erbe, das in den Augen der UNESCO unbedingt erhaltenswert war. Dank der Welterbekonvention gelang es, zwei bedeutende Tempel abzutragen und in Gänze an einer anderen Stelle wieder aufzubauen. Auch in der Lagune von Venedig oder in den Ruinen von Mohenjo-Daro in Pakistan fanden bereits Sicherheitsarbeiten statt, um die Stätten für die Nachwelt zu erhalten.

Seit 2005 werden Weltnatur- und Weltkulturerbe zusammen geführt

Stätten, die in die Liste des UNESCO Welterbes aufgenommen werden wollen, müssen historischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Wert haben. Über die Aufnahme entscheidet das Welterbekomitee anhand drei übergreifender Kriterien: Die zur Wahl stehenden Stätten müssen authentisch, einzigartig und unversehrt sein, um den Titel tragen zu dürfen. Seit 2005 werden dabei die Kriterien und Listen für das Weltkulturerbe und das Weltnaturerbe zusammen geführt. Bis Ende 2011 erfüllen bereits 25 Stätten die Ansprüche aus beiden Bereichen.