Flugverspätung – Was kann man tun?

Artikel vom 20.06.2012 | Autor ist admin | Themen: rund um Urlaub | 0 Kommentare

Bei Flugreisen kann es immer wieder zu unangenehmen Flugverspätungen kommen. Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben die Flugpassagiere aber bestimmte Rechte und Ansprüche, die sie gegenüber den Fluggesellschaften einfordern können.

Treten Flugverspätungen auf, dann müssen die Flugpassagiere ausführliche Informationen über den weiteren Reiseablauf erhalten. Die Fluggesellschaften haben außerdem die Pflicht, die Passagiere über ihre Reiserechte umfassend aufzuklären.

Grundsätzlich gilt, dass die Fluggesellschaften ab einer Flugverspätung von 2 Stunden für die kostenlose Verpflegung der Fluggäste zu sorgen haben. Des Weiteren muss den Fluggästen die Möglichkeit geboten werden kostenlos zu telefonieren, um den Wartenden am Zielflugort die Flugverspätung mitteilen zu können. Verschiebt sich der Flugtermin auf den nächsten Tag, dann haben die Fluggäste zusätzlichen Anspruch auf eine kostenlose Hotelübernachtung. Bei einer Flugverspätung von mehr als 5 Stunden, können die Flugpassagiere von der Fluggesellschaft die Rückerstattung des Ticketpreises verlangen. Wird der Anschlussflug durch den verspäteten Flug verpasst, dann muss die Fluggesellschaft den betroffenen Flugpassagieren ein kostenloses Rückflugticket zur Verfügung stellen.

Trotz erheblicher Flugverspätung haben die Flugpassagiere das Recht den gebuchten Flug auch anzutreten. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft einen entsprechenden Ersatzflug anbieten oder den Reiseantritt bei dem verspäteten Flug sicherstellen. Ist dies nicht möglich, können die Flugpassagiere die gebuchte Flugreise stornieren und auf die Rückerstattung des gesamten Flugpreises inklusive Flughafengebühren und Steuer bestehen.

Bei Flugverspätungen von mehr als 2 Stunden mit einer Entfernung bis 1500 km können die Flugpassagiere entsprechende Entschädigungen für die Flugverspätung von den Fluggesellschaften einfordern. Dies gilt auch bei Flugverspätungen von mehr als 3 Stunden mit einer Entfernung von bis zu 3500 km. Bei Flugverspätungen ab 4 Stunden werden nur bei längeren Flugstrecken entsprechende Entschädigungen geleistet. Die Fluggesellschaften lehnen oft die Zahlung von Entschädigungen ab, in dem sie höhere Gewalt als Ursache für die Flugverspätung geltend machen. Als höhere Gewalt gelten beispielsweise die Flughafensperrung, Luftraumsperrung, massive Naturereignisse oder auch Streikauswirkungen. Trägt die Fluggesellschaft aber Mitschuld an der Flugverspätung, dann haben die Flugpassagiere das Recht auf Entschädigung. Dies gilt unter anderem bei verspäteter Flugzeugenteisung. Die Entschädigung kann sich in diesem Falle auf einige hundert Euro belaufen. Falls die Fluggesellschaften die Zahlung verweigern, lässt sich der Klageweg meistens nicht vermeiden. Hilfreich kann hier die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) sein.

Damit die Rechte der Flugpassagiere gewahrt bleiben, ist es ratsam, die Wartezeiten bis zum Abflug am Flughafen zu verbringen. Wenn die Fluggesellschaft den Flugpassagieren die Verspätung vorab mitgeteilt hat, sollten die Passagiere trotzdem zum vorherigen Abfertigungszeitpunkt am Flughafen sein. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die kurzfristig angebotenen Ersatzflüge nicht verpasst werden und der gebuchte Flug nicht verfällt.

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